Was der Real Decreto 742/2013 regelt – und was er offenlässt
Der staatliche Rahmen ist der Real Decreto 742/2013, de 27 de septiembre, por el que se establecen los criterios técnico-sanitarios de las piscinas, veröffentlicht im BOE vom 11. Oktober 2013. Wenn Sie ihn lesen, haben Sie ein gesundheitsrechtliches Instrument vor sich: Wasserqualität, Wasseraufbereitung, Probenahmen, Aufzeichnungen und die Informationen, auf die ein Badegast Anspruch hat. Geschrieben wurde er für Becken, die von einer Vielzahl von Menschen genutzt werden, und nahezu alles darin gilt ausschließlich für diese.
Ein Becken an einem privaten Einfamilienhaus bleibt vom größten Teil dieser Vorschrift ausgenommen. Der einzige Artikel, der den privaten Eigentümer erreicht, ist Artikel 13: Er verlangt, dass gesundheitliche Vorfälle der Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Mehr als diese Pflicht gibt es nicht. Zu Absperrungen, Zäunen, Alarmen oder Abdeckungen steht in dem Dekret nichts, denn der Schutz eines Kindes vor dem Wasser ist einfach nicht der Gegenstand, mit dem sich der Text befasst.
Das sollten Sie im Kopf behalten, wenn Ihnen jemand sagt, eine Abdeckung sei nach dem Real Decreto 742/2013 vorgeschrieben. Das Dekret existiert, und die Fundstelle klingt belastbar, aber die Schlussfolgerung lässt sich aus dem Text nicht ableiten. Abgesehen von dieser einen Meldepflicht stuft nichts in dem Dekret eine Abdeckung als zwingend vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung ein, und nichts darin verpflichtet Sie dazu, überhaupt etwas über das Wasser zu legen.

